Das LHC ist der Freund von uns Geeks und Nerds. Schliesslich ist es das Ziel eines jeden Geeks oder Nerds, soviel Wissen wie nur irgendwie möglich in sich zu schaufeln. Und wenn ein Gerät dazu dient bei der Entwicklung neuen Wissens behilflich zu sein, dann schliessen wir es gerne in unser Herz.
Entsprechend betrübt waren wir, als wir hörten, dass Gottes- wie auch Satansanbeter in aller Welt den Weltuntergang ausgelöst durch das LHC vorhersagten. Doch das ist nun schon viele Jahre her, Das CERN hat den Betrieb des LHC inzwischen aufgenommen, und das einzigste, was kaputt ging, war das Kühlsystem.
Inzwischen sehen wir mit einem Schmunzeln auf den Lippen all diesen Fanatikern zu, die versuchen mit dem Kopf durch die Wand zu rennen, um einen Betriebsstopp des LHC zu erreichen. Neuestes Beispiel, und darum gehts in diesem Gebrabbel eigentlich, war ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Köln. Grund:
Die Klägerin befürchtet, dass die Versuche, die am LHC durchgeführt werden, zu schweren Unfällen führen, wenn nicht sogar den Weltuntergang einleiten können. Darin sieht sie einen Verstoß gegen den zweiten Artikel des Grundgesetzes, der “das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” garantiert. (Golem.de)
Natürlich wurde dieser absurde Antrag mangels Beweisen abgelehnt. Paragraphengeile Personen können sich das ganze noch hier auf juristendeutsch durchlesen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommen ebenfalls nicht in Betracht (§ 114, § 121 ZPO).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
(Bundesverfassungsgericht)
Schön formuliert.
